Allgemeine Geschäftsbedingungen

Der Erwerb dieser Eintrittskarte oder die Anmeldung als Teilnehmer dieser Veranstaltung berechtigt und verpflichtet den Erwerber und den Karteninhaber oder Teilnehmer gemäß den nachfolgenden Vertragsbedingungen des Veranstalters.

  1. Der Zutritt zur genannten Veranstaltung ist nur mit gültiger Eintrittskarte oder als angemeldeter Teilnehmer gestattet. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren haben nur in Begleitung des gesetzlichen Vertreters oder eines Erziehungsberechtigten Zutritt. Bei Verlust der Eintrittskarte entfällt die Zugangsberechtigung.
  2. Der Veranstalter hat keinerlei Einfluss auf Gestaltung, Länge, Inhalt und Lautstärke der Veranstaltung.
  3. Bei Konzerten oder ähnlichen Musikveranstaltungen kann aufgrund der Lautstärke Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden bestehen. 
  4. Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.
  5. Das Mitführen von Glas- oder Plastikbehältern, Dosen, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Waffen oder anderen Gegenständen, die unter Umständen als gefährliche Werkzeuge eingesetzt werden können, auf das Veranstaltungsgelände ist generell verboten. Am Einlass werden Sicherheitskontrollen (Leibesvisitation eingeschlossen) durch ein Ordnungspersonal durchgeführt. Den Anweisungen dieser ist Folge zu leisten. Der Veranstalter hält sich das Recht vor, bei Nichtbeachtung einen sofortigen Verweis von der Veranstaltung auszusprechen.
  6. Das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund (gegen Rückerstattung des Nennwerts der Eintrittskarte) zu verwehren, bleibt vorbehalten.
  7. Das Mitbringen von Tonaufzeichnungsgeräten jeglicher Art sowie Foto-, Film- oder Videokameras ist grundsätzlich nicht gestattet. Jegliche Art von Bild- und Tonaufnahmen, auch für den privaten Gebrauch, ist grundsätzlich untersagt. Das Gleiche gilt für die Benutzung von Mobiltelefonen zum Zweck der Bild- und/oder Tonaufzeichnung, sowie sonstiger Geräte, die die zuvor genannten Funktionen beherrschen. Missbrauch sowie der Versuch werden strafrechtlich verfolgt.
  8. Die Eintrittskarte verliert bei Verlassen der Veranstaltung bzw. des Geländes/Location ihre Gültigkeit.
  9. Vertragliche Beziehungen kommen durch den Erwerb der Eintrittskarte ausschließlich zwischen dem Erwerber und Inhaber der Eintrittskarte und dem Veranstalter zustande.
  10. Zurücknahme der Eintrittskarte nur bei Absage der Veranstaltung; es wird nur der Nennwert der Karte erstattet. Fälle höherer Gewalt sind grundsätzlich ausgeschlossen.
  11. Bei Open-Air-Veranstaltungen sucht der Veranstalter eine zum Zweck der Veranstaltung passende örtliche Gegebenheit aus. Auf mögliche Veränderungen dieser hat der Veranstalter keinen Einfluss. Open-Air­Veranstaltungen finden in der Regel auch bei schlechtem Wetter statt, es sei denn, es besteht hierdurch die Unmöglichkeit der sicheren Durchführung der Veranstaltung. Ein Rückerstattungsanspruch besteht nur auf ausdrückliche Bekanntgabe des Veranstalters.
  12. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung örtlich und/oder terminlich zu verlegen. Rückerstattungsanspruch aus oben genanntem Grund auf den Nennwert der Eintrittskarte besteht nur bis zum Konzerttermin.
  13. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung das Vorprogramm oder Begleitveranstaltungen zu ändern.
  14. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, gegebenenfalls Umsetzungen zu gleichwertigen Plätzen aus produktionstechnischen Gründen vorzunehmen.
  15. Die Anreise zum Veranstaltungsgelände ebenso wie das Parken erfolgt auf eigene Gefahr. (Es besteht kein Anspruch auf einen Parkplatz direkt vor oder sogar auf dem Veranstaltungsgelände.) Sollte es einen ausgewiesenen Veranstaltungsparkplatz geben, ist dort den Hinweisen des Ordnungspersonals Folge zu leisten. Der Umwelt zuliebe, benutzen Sie bitte die öffentlichen Verkehrsmittel.
  16. Der Veranstalter haftet nicht für beschädigte, verloren gegangene, gestohlene oder sonst abhanden gekommene Gegenstände.
  17. Der Erwerber sagt verbindlich zu, die Eintrittskarte(n) ausschließlich für private Zwecke zu nutzen. Jeglicher gewerbliche Weiterverkauf der erworbenen Eintrittskarten ohne die Einholung einer vorherigen Zustimmung durch den Veranstalter ist verboten.
  18. Der private Weiterverkauf von Eintrittskarten zu einem höheren als dem aufgedruckten Kartenpreis zuzüglich nachgewiesener Gebühren, die dem Erwerber der Eintrittskarte tatsächlich berechnet worden sind, ist verboten.
  19. Verstößt der Erwerber gegen eine der in Ziff. 17. und 18. normierten Verbote, so ist er für jeden Verstoß zur Zahlung einer Vertragsstrafe an den Veranstalter in Höhe von EUR 2.500,00 verpflichtet.
  20. Das Präparieren der Eintrittskarte (z.B.. Aufdrucken, Abändern oder sonstige Arten der Veränderung der Eintrittskarte) zum Zwecke der Täuschung oder Benachteiligung anderer ist untersagt.
  21. Bilder & Videos, die vom Veranstalter während einer Veranstaltung gemacht werden, dürfen für eigene Promotionzwecke (Homepage, Social Media, Flyer, etc.) verwendet werden. Mit der Teilnahme oder dem Besuch der Veranstaltung erklärt man hierzu sein Einverständnis. 
  22. Der Veranstalter ist berechtigt kranke Teilnehmer von Singveranstaltungen (insbesondre starke Erkältung und Grippe)  auszuschließen. Dieses geschieht zum Schutz der gesunden Teilnehmer und der/des Dozenten. Das Gesundheitsrisiko liegt ausschließlich beim Teilnehmer bzw. Besucher. (Siehe §1)
  23. Die Anmeldung / der Ticketkauf zu dieser Veranstaltung ist verbindlich. Eine spätere Abmeldung der Teilnahme oder die Rücknahme von erworbenen Tickets ist nicht möglich. Im Falle der Nichtteilnahme oder Verhinderung wird eine Rückerstattung der Teilnahme oder Ticketgebühren, unabhängig vom Grund der Verhinderung, nicht vorgenommen. Barzahlern wird die volle Teilnahmegebühr in Rechnung gestellt. 

    Erläuterung: 

    Das deutsche Widerrufsrecht gilt nicht für Dienstleistungen, die im § 312b Abs. 3 Nr. 6 BGB von den Vorschriften der Fernabsatzverträge ausgeschlossen werden, wie die Dienstleistungen zur Freizeitgestaltung, die zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums erbracht werden.

  24. Personenbezogene Daten werden unter Beachtung des deutschen Datenschutzrechtes nur im Bezug auf die durchgeführte Veranstaltung verwendet und streng vertraulich behandelt. Der Veranstalter ist berechtigt, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung erhaltenen Daten der Besucher im Rahmen des Datenschutzrechts zu bearbeiten und zu speichern, Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Veranstaltungsdurchführung erforderlich ist.

  25. Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden AGB unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bedingungen gelten dann die gesetzlichen Bestimmungen. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen. Alleiniger Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlung für alle mit dem Veranstalter abgeschlossenen oder von ihr vermittelten Verträge, auch im grenzüberschreitenden Verkehr, ist Viersen.


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